Die Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger und Podologen

Unabhängig davon, ob Sie kosmetische oder medizinische Fußpflege anbieten, sollten Sie mit einer passenden Haftpflichtversicherung dafür sorgen, dass Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter optimal geschützt sind. Schäden können immer versehentlich verursacht werden, zumal Sie einen Heilberuf ausüben und direkt am Patienten arbeiten.

Sobald die Tätigkeit das Angestelltenverhältnis übersteigt, also eine freiberufliche Arbeit z.B. in einer anderen Praxis, ist die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung notwendig. Die Funktion einer Berufshaftpflichtversicherung für Fußpflege/Podologie wird sehr gern unterschätzt, ist aber weitreichend!

Stellen Sie sich vor, ein Patient erleidet eine Infektion und verklagt Sie auf Schadenersatz. Mit solchen Risiken müssen Sie als Fußpfleger oder Podologe rechnen. Im Ernstfall kommen oft hohe finanzielle Forderungen auf Sie zu und gefährden Ihre Existenz. Gerade bei Gesundheitsschäden gehen Schadenersatzansprüche oft in die Tausende. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie ohne Wenn und Aber aus der eigenen Tasche.

Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro pauschal vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem Jahresbeitrag ab 79,40 € netto.

Was ist versichert?

Eine gewerbliche Haftpflicht sichert Sie finanziell ab, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Konkret bedeutet das: Verletzen Sie in Ihrer Tätigkeit als Fußpfleger einen Kunden aus Unachtsamkeit, springt die Versicherung ein. Die Haftpflicht bezahlt die Behandlungskosten und weitere Aufwendungen, die mit dem Schadensersatz verbunden sind.

Mitversichert sind bei uns auch Hausbesuche bei Ihren Patienten sowie sonstige Tätigkeitsschäden. Somit müssen Sie nicht selbst dafür aufkommen, wenn Sie das Eigentum Ihres Kunden – sei es die Jacke, Tasche, Schuhe oder andere Gegenstände – beschädigen.

Versichert sind im Übrigen alle Behandlungsformen, die der Podologe im Zuge seiner Ausbildung oder Weiterbildungen anzuwenden gelernt hat. Dazu zählt auch die sogenannte „kleine Chirurgie“.

Wichtig:

Bieten Sie Hausbesuche an?
Dann erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz!

Sichern Sie sich zusätzlich mit einer Transportversicherung für Ihren Behandlungskoffer ab. Versichert sind hier die zur beruflichen Tätigkeit benötigten Behandlungsgeräte im Kfz u.a. gegen Beraubung, Einbruchdiebstahl in Kfz und Beschädigungen durch Unfall.

Lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen!

Sie haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Persönliche Beratung unter 02204 – 30833-0

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